Proclamatio venerabilis Societatis Laetitiae Stansensis

Proklamtaion der ehrwürdigen Frohsinngesellschaft zu Stans

 

1. Die Beleuchtung am Lopper (Hauptinitiantin ist die aktuelle Frohsinnmutter Karin) hat oberste Priorität. Diese muss von der Regierung umgehend in die Wege geleitet und umgesetzt werden.

 

2. Sollte die Beleuchtung nicht innert nützlicher Frist in Betrieb sein, ist umgehend mit Chaspi Schuler Stansstad, Kontakt aufzunehmen, damit seine Weihnachtsbeleuchtung das notwendige Licht sicherstellen kann.

 

3. Im ganzen Kanton Nidwalden ist für die beiden Autos mit der Nummer NW361 und NW7605 immer ein freier Parkplatz vorhanden.

 

4. Bei Stau durch das Dorf Hergiswil ist für das Frohsinnpaar eine «Rettungsgasse» zu bilden, damit sie schnellstmöglich in ihren eigenen vier Wände gelangen und sich für den nächsten frohsinnlichen Auftritt vorbereiten können.

 

5. Ab sofort gilt als Sackbefehl immer ein Apricot-Schnupf. Dies weil der Frohsinnvater als «Warmschnupfer» gilt und keine anderen Sorten verträgt.

 

6. Ab sofort gilt auf der Strasse die «Lächelpflicht». Es ist egal ob man politisch oder persönlich eine andere Meinung hat.

 

7. Jedes Restaurant oder jede Bar führt neu ab sofort Appenzeller Alpenbitter auf der Karte. Somit kann auch ein dringendes Bedürfnis danach vom Frohsinnvater befriedigt werden.

 

8. Jeder Frohsinnvater der mit seinem Ornat- Foto auf der Homepage nicht zufrieden ist, weil seine Kette zu tief hängt, darf auf eigene Kosten ein neues machen lassen.

 

9. Man soll die Traditionen von Nidwalden achten und bewahren, aber stets offen sein für neues – denn nur wer beides kann, hält die Fasnacht lebendig.

 

10. Das Stiftsjahrzeit der Frohsinngesellschaft Stans am 1. Januar gilt ab sofort als Pflichtanlass für alle.